- Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023
- Verbot aller CFLni-Lampen ab 25. Februar 2023
- Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
- Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahre
Im Gegensatz zur SLR bedeuten die Neuerungen der RoHS nun das vollständige Aus aller T5/T8 Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Das hat erhebliche Auswirkungen, für alle die diese Produkte aktuell im Einsatz haben.
Denken Sie jetzt schon an die Auswirkungen auf Ihren Waren- und Lagerbedarf!
Laut RoHS-Richtlinie dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen ab dem 25. Februar 2023 bzw. 25. August 2023 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der Abverkauf von Restposten ist jedoch weiterhin möglich. Wir beraten Sie selbstverständlich gerne bei der Auswahl an adequaten Ersatzprodukten.