Förderung für Beleuchtungssanierungen, die aktuelle Lage
Die Förderlandschaft für energieeffiziente Beleuchtung hat sich zum 21. Juli 2026 verändert: Im Rahmen der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entfällt die bisherige Möglichkeit, Beleuchtungssanierungen als eigenständige Einzelmaßnahme (BEG EM) über das BAFA zu fördern.
Bereits gestellte Förderanträge (vor dem 21. Juli 2026) behalten ihre Gültigkeit und werden weiterhin nach den bisherigen Konditionen abgewickelt.
Für Kommunen, Sportvereine und gemeinnützige Organisationen steht weiterhin die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMUKN) als attraktive Förderalternative für Beleuchtungssanierungen zur Verfügung – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.
Darüber hinaus kann Beleuchtung weiterhin als Teil einer umfassenden Gebäudesanierung über KfW-Programme gefördert werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und beraten Sie gerne zu allen aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt.